Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die gesamten Leistungen der Thieme GmbH, also Lieferungen und sonstige Leistungen, gelten ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen.
Abweichende, weitergehende und von unseren Bedingungen entgegenstehende Bestimmungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot und Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, technische Änderungen und Preisänderungen behalten wir uns vor, solange nicht der Liefervertrag zustande gekommen ist. Für den Vertragsinhalt und für den Leistungsumfang sind unser Angebot bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung allein maßgebend. Nebenabreden und Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Das Eigentums- und Urheberrecht an Katalogen, Skizzen, Zeichnungen, Mustern, und anderen Unterlagen, behalten wir uns vor. Eine Weitergabe und/oder Vorlage an Dritte ( insbesondere Konkurrenzfirmen) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet. Alle angebotenen Preise haben nur in Verbindung mit den ebenfalls enthaltenen Mengenangaben Gültigkeit. Weichen die Bestellmengen von den angebotenen Mengen ab, sind wir nicht mehr an unser Angebot gebunden. Aufträge für Sonderanfertigungen bedürfen ausnahmslos hinsichtlich der Angaben über Ausführung, Abmessungen, Menge, usw. der schriftlichen Bestätigung. Werden bei Sonderanfertigungen nach Zeichnung, Muster oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus vom Besteller eingereichten Unterlagen ergeben. Technische Änderungen im Zuge der Weiterentwicklung behalten wir uns vor. Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge, Modelle, Kokillen und dergleichen erwirbt der Besteller kein Anrecht auf diese Teile; sie bleiben vielmehr unser Eigentum, über das wir frei verfügen können.
3. Preise
Sofern und soweit nichts abweichendes besonders vereinbart wurde gilt:
Alle Preise werden in Euro angegeben. Sofern keine Vereinbarung über den Preis getroffen wurde, gelten die Preise der jeweils am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Preise von Produkten, die wir als Handelsware weiterveräußern oder die zu einem großen Teil aus Edelstahl oder Aluminium bestehen, können sich durch unvorhergesehene Preisschwankungen beim Einkauf des Vormaterials erhöhen und können daher kurzfristig, z.B. auch in Form eines Legierungszuschlages, angepasst werden. Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgen die Lieferungen unfrei ab Werk. Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet. Wird vom Besteller nichts Abweichendes gewünscht, veranlassen wir für ihn den Transport der Waren an seine Adresse. Transportmehrkosten, wie z.B. 2.Anfahrt der Spedition, Zwischenlagerkosten, u.s.w.) die wir nicht zu verschulden haben, werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Zahlung
Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Ein Skontoabzug ist lediglich vom Warenwert möglich, nicht aber von Fracht und Verpackung. Bei Neukunden oder eingeschränkter Kreditwürdigkeit sind wir stattdessen befugt, eine Leistung Zug um Zug oder in Ausnahmefällen auch Vorkasse zu verlangen. Bei Aufträgen ab € 5.000 Netto-Warenwert, Sonderanfertigungen oder eingeschränkter Kreditwürdigkeit sind wir außerdem berechtigt, Teilzahlungen in der Form zu verlangen, dass 1/3 bei erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Bereitstellung der Ware zu Versand, sowie 1/3 innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig werden. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wird das Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt, ohne Mahnung ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen und ab Verzug in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, mindestens jedoch in Höhe von 8 %. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Besteller bei dem Vorliegen von mehreren
Aufträgen mit der Zahlung eines Betrages im Verzuge, sind wir von weiteren Lieferungsverpflichtungen frei, während die Abnahmeverpflichtung des Bestellers bestehen bleibt. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so können wir die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Für den Fall der Vermögensverschlechterung des Bestellers, bei falschen Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder bei sonstigen Gefahren für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages durch den Besteller sind wir berechtigt, vom vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Besteller trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist. Eine uns etwa obliegende Vorleistungspflicht entfällt. Wir sind berechtigt, bisher von uns gestundete Forderungen fällig zu stellen.
5. Versand, Gefahrenübergang
Versand und Verpackung erfolgen in zweckmäßiger Art und Weise in unserem Ermessen. Spätestens mit dem Verlassen unseres Werkes gehen sämtliche Risiken zu Lasten des Bestellers. Haben wir die Ware dem Besteller versandbereit gemeldet und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die gelieferten Waren sind beim Empfang auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Bei unvollständiger Lieferung oder Vorliegen eines Transportschadens ist dies beim Frachtführer zumelden und uns ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind wir berechtigt.
6. Lieferzeit
Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Wenn verbindliche Lieferfristen zugesagt werden, beginnen sie mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers, wie z.B. der Beibringung von notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, sowie der Leistung vereinbarter Anzahlungen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt zur Versendung bereitgestellt und dies dem Besteller mitgeteilt ist. Wenn auf Veranlassung des Bestellers zusätzliche Anforderungen gestellt oder Änderungen in Bezug auf den Liefergegenstand vorgenommen werden, wird die Lieferzeit um die notwendige Zeit für die Durchführung dieser Änderungen verlängert.
Sollten wir mit der Einhaltung eines verbindlich zugesagten Liefertermins in Verzug kommen, so kann der Besteller eine angemessene Frist zur Bewirkung der Lieferung mit der Erklärung setzen, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Lieferung ablehne. Nach Ablauf der Frist ist der Besteller berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder insoweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, als er selbst auf Schadenersatz von dritter Seite in Anspruch genommen wird. Ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen. Eine Fristsetzung ist unwirksam, sofern die Lieferverzögerung auf höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
7. Haftung für Mängel
Wir liefern unsere Produkte mit den für einen üblichen Gebrauch vorauszusetzenden Eigenschaften mit einer Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Der Besteller hat die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Beanstandungen bei offensichtlichen Mängeln sind innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der Ware (bei einem Handelskauf innerhalb von 5 Arbeitstagen), in jedem Fall jedoch bevor die Ware weiterverarbeitet oder untrennbar mit anderen Gegenständen verbunden wird, schriftlich zu erheben. Die Rüge verdeckter Mängel muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Feststellung bei uns eingehen. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Besteller einen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Keine Haftung übernehmen wir für Mängel, die durch Nichtbeachtung unserer Bedienungsanleitung, sowie durch Frost, chemische, elektro-chemische, elektrische, Witterungs- und sonstige nicht vorhersehbare Einflüsse hervorgerufen wurden. Insbesondere haften wir auch nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass nach der Auslieferung entstandene Lackschäden nicht rechtzeitig und sachgerecht ausgebessert worden sind. Befinden sich in einer Lieferung mangelfreie und mangelhafte Stücke, kann der Besteller die mangelfreien Artikel nicht zurückweisen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir die Material-, Transport- und Arbeitskosten, die Kosten von Ein- und Ausbaumaßnahmen nur zur Hälfte, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden. Unsere Haftung für Aufwendungen ist maximal auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder schlagen diese in sonstiger Weise fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. Ersatzansprüche erlöschen spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Die Rücksendung fehlerhafter Ware darf nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung erfolgen. Kosten, die durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Für mittelbare und Folgeschäden, die über Fehler an von uns gelieferter Ware hinausgehen, kommen wir nicht auf.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Soweit in diesen Bedingungen nichts abweichendes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung umfasst, außer bei Vorsatz, nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet werden konnten oder für die der Besteller versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann. Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, sowie für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB. Die Verjährung der Ansprüche beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises oder bis zur Bezahlung aller sonstigen aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben werden, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Der Besteller ist verpflichtet, die Warenpfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und zu verwerten. Insbesondere können wir in diesem Fall wahlweise entweder die unverzügliche frachtfreie Rücksendung der Ware verlangen oder gegen Vergütung der Fracht die Ware selbst abholen, wobei der Besteller mit uns schon jetzt bezüglich eines Eingriffs in den ihm gebührenden Besitz der Ware einig ist und sämtlichen Maßnahmen zustimmt, die zur Rückführung der Ware geeignet sind. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Waren ohne oder nach Verarbeitung, Vermischen oder Vermengen weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antragauf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretungen an. Der Besteller ist verpflichtet, diese Abtretungen seinem Schuldner anzuzeigen und auf unser Verlangen diesem die erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung mitzuteilen. Ferner sind wir über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretene Forderung betreffen, unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns das Miteigentum an der neu hergestellten Sache zu im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum wird vom Besteller für uns verwahrt. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Bestellers insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Münster. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien ist das für uns zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Auf das Vertragsverhältnis findet neben den vorstehenden Bedingungen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit im übrigen bestehen. An die Stelle des unwirksamen Teils tritt jede zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Teils am nächsten kommt. Sie wird im Zweifel gemäß § 315 BGB von uns bestimmt. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
